Ob im Supermarkt, im Eiscafé oder beim Ferienlager – viele Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit, um erste Berufserfahrungen zu sammeln oder das Taschengeld aufzubessern. Dabei stellen sich oft Fragen zu Steuern und Versicherungsschutz. Wer ein paar Regeln kennt und beachtet, kann unbeschwert die Haushaltskasse aufbessern:
Ferienjob
Ein Ferienjob ist eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Diese darf nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Das Einkommen ist meist steuerfrei, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.
Praktikum
Bei einem Schülerpraktikum im Rahmen der Schulzeit (z. B. als Pflichtpraktikum) besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die Schule. Anders bei freiwilligen Praktika in den Ferien: Hier hängt der Versicherungsschutz vom Betrieb und dem Status des Praktikums ab. Es empfiehlt sich, vorab zu klären, wie der Schutz geregelt ist.
Minijob
Bei einem Minijob (450- bzw. 538-Euro-Job) besteht zwar eine Rentenversicherungspflicht, von der sich Schüler aber befreien lassen können. In der Regel sind auch hier keine Beiträge zur Krankenversicherung fällig, solange die Schule weiterhin besucht wird.
Unfallversicherung
Während des Schulpraktikums oder bei Tätigkeiten im Rahmen eines Ferienjobs greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung – aber nur bei Unfällen während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit. Private Wege oder Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst. Deshalb kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein, um Lücken der gesetzlichen Absicherung zu schließen.
Haftpflichtversicherung
Ein Missgeschick ist schnell passiert – und wenn beim Ferienjob oder Praktikum versehentlich etwas beschädigt oder jemand verletzt wird, kann das teuer werden. Hier sind Schüler meist über die private Haftpflicht der Eltern mitversichert. Denoch lohnt sich ein Blick in die Bedingungen, damit Leistungsumfänge ausreichen und auf dem neuesten Stand sind.
Krankenversicherung
Schüler bleiben über die Familienversicherung krankenversichert, solange sie unter 25 sind und keine hauptberufliche Beschäftigung aufnehmen. Bei freiwilligen Praktika oder Jobs mit intensiver Arbeitszeit (mehr als 20 Stunden/Woche) endet meist die kostenlose Familienversicherung. Es sollte im Vorfeld auf jeden Fall geklärt werden, ob eine Pflicht zur eigenen Versicherung besteht oder Ausnahmen für vorübergehende Tätigkeiten (in den Ferien) möglich sind.
Ein Ferienjob bringt wertvolle Erfahrungen – und nicht zuletzt das erste eigene Geld. Wer frühzeitig an den passenden Schutz denkt, ist auch für unerwartete Zwischenfälle gewappnet. Und wer später ins Berufsleben startet, kennt schon die wichtigsten Spielregeln rund um Versicherungen und Finanzen.
Gut abgesichert in die Sommerferien starten